Übersicht der Installationsbereiche

Damit Kabelabzweigkästen in bestimmten Umgebungen installiert werden können und die innenliegenden Installationen kein Sicherheitsrisiko darstellen, müssen diverse normative Anforderungen erfüllt werden
 

Schutz gegen direktes Berühren (Basisschutz)

Schutz nach Normbedingungen nach DIN VDE 0100- 410. Aktive Teile (Wechselspannungen größer 50 V und Gleichspannungen größer 120 V) müssen von Umhüllungen umgeben oder hinter Abdeckungen angeordnet sein, die mindestens der Schutzart IP2X entsprechen. Horizontale obere Flächen von Abdeckungen oder Umhüllungen, die leicht zugänglich sind, müssen mindestens der Schutzart IP4X entsprechen. Abdeckungen und Umhüllungen müssen sicher befestigt sein und eine ausreichende Festigkeit und Haltbarkeit haben, um die geforderte Schutzart und einen ausreichenden Abstand zu aktiven Teilen unter den zu erwartenden Bedingungen des normalen Betriebes und bei Berücksichtigung der zutreffenden äußeren Einflüsse aufrechtzuerhalten. Abdeckungen dürfen nur mit Hilfe von Werkzeugen entfernt werden können. Alle Produkte von OBO Bettermann erfüllen diese Anforderungen

Räume mit Badewanne oder Dusche nach DIN VDE 0100-701

Räume mit Badewanne oder Dusche werden in Bereiche eingeteilt, in denen nur bestimmte Geräte installiert werden dürfen

Wichtige Schutzanforderungen: 

Die folgenden Schaltgeräte, Steuergeräte und Installationsgeräte sind in den Bereichen erlaubt: 

Bereich 0 
Keine Geräte erlaubt. 

Bereich 1 

  • Abzweigdosen und Anschlussdosen für die Versorgung von elektrischen Verbrauchsmitteln, die in den Bereichen 0 und 1 nach 701.55 erlaubt sind;
  • Installationsgeräte, einschließlich Steckdosen, von Stromkreisen, die geschützt sind durch Kleinspannung mittels Sicherheitskleinspannung (SELV 1) oder Schutzkleinspannung (PELV2) mit einer Nennspannung, die AC 25 V oder DC 60 V nicht überschreitet. Die Stromquelle muss außerhalb der Bereiche 0 und 1 errichtet sein

Bereich 2

  • Installationsgeräte, ausgenommen Steckdosen; 
  • Installationsgeräte, einschließlich Steckdosen, von Stromkreisen, die geschützt sind durch Kleinspannung mittels Sicherheitskleinspannung (SELV1 ) oder Schutzkleinspannung (PELV2 ). Die Stromquelle muss außerhalb der Bereiche 0 und 1 errichtet sein; 
  • Rasiersteckdosen-Einheiten nach DIN EN 61558-2-5 (VDE 0570-2-5); 
  • Installationsgeräte, einschließlich Steckdosen für Betriebsmittel der Signal- und Kommunikationstechnik, vorausgesetzt, solche Betriebsmittel sind geschützt durch Kleinspannung mittels Sicherheitskleinspan
     

Elektrische Betriebsmittel müssen mindestens die  folgende Schutzart haben:
 

  • Im Bereich 0: IPX7 
  • Im Bereich 1: IPX4 
  • Im Bereich 2: IPX4

    Diese Anforderung gilt nicht für Rasiersteckdosen-Einheiten nach DIN EN 61558-2-5 (VDE 0570-2-5), die im Bereich 2 errichtet sind und bei denen ein direktes Anspritzen beim Duschen unwahrscheinlich ist. Elektrische Betriebsmittel, die Strahlwasser ausgesetzt sind, z. B. für Reinigungszwecke in öffentlichen Bädern, müssen in den Bereichen 1 und 2 mindestens der Schutzart IPX5 entsprechen

Becken von Schwimmbädern und andere Becken nach DIN VDE 0100-702


 

Wichtige Schutzanforderungen: 
Bei Verwendung von Sicherheitskleinspannung (SELV1) muss der Schutz gegen direktes Berühren ungeachtet der Höhe der Nennspannung sichergestellt sein durch: 
• Abdeckungen oder Umhüllungen mindestens in der Schutzart IPX2 oder IPXXB (geschützt gegen Zugang mit dem Finger) oder 
• eine Isolierung, die einer Prüfspannung von AC 500 V mindestens eine Minute standhält.


Becken von Schwimmbädern und andere Becken werden in Bereiche eingeteilt, in denen nur bestimmte Geräte installiert werden dürfen. Abzweig- /Verbindungsdosen dürfen im Bereich 0 nicht errichtet werden. Im Bereich 1 sind nur Abzweig-/Verbindungsdosen für Stromkreise mit Schutz durch Kleinspannung mit Sicherheitskleinspannung (SELV1) erlaubt.

Montage- und Installationshinweise für Kabelabzweigkästen

Elektrische Betriebsmittel, die in Bereichen von Becken von Schwimmbädern und anderen Becken eingesetzt werden, müssen mindestens den folgenden Schutzarten entsprechen:

 

BereichIm Freien, für Reinigungsarbeiten mit StrahlwasserIm Freien, ohne StrahlwasserIm Innenraum, für Reinigungsarbeiten mit StrahlwasserIm Innenraum, ohne Strahlwasser
0IPX5/IPX8IPX8IPX5/IPX8IPX8
1IPX5IPX4IPX5IPX4
2IPX5IPX4IPX5IPX4

Landwirtschaftliche und gartenbauliche Anwesen nach DIN VDE 0100-705

In diesen Bereichen gibt es unterschiedliche Anforderungen zu Abschalteinrichtungen der Stromkreise aber auch Anforderungen an die verwendeten Materialien. In Endstromkreisen mit Steckdosen muss eine Fehlstromschutzeinrichtung mit einem Bemessungsdifferenzstrom = 30 mA vorgesehen werden. In allen anderen Stromkreisen, ausgenommen solche, die Verteiler speisen, muss eine Fehler-stromschutzeinrichtung mit einem Bemessungsdifferenzstrom = 300 mA vorgesehen werden. In Bezug auf das zu verwendende Material der Abzweig- /Verbindungsdosen ist vor der Installation zu prüfen, welche chemischen Konzentrationen sich in der Umgebung befinden. Dies hat einen gravierenden Einfluss auf die Widerstandsfähigkeit der verwendeten Produkte.
 

Beispiele: 
Ställe, Hühnerställe, Schweinemästereien, Aufzuchtund Bruträume, Speicher für Stroh, Düngemittel und Getreide, usw

Feuchte und nasse Bereiche, Räume und Anlagen im Freien nach DIN VDE 0100-7

Wichtige Schutzanforderungen: 
In feuchten und nassen Bereichen und Räumen müssen elektrische Betriebsmittel mindestens tropfwassergeschützt sein (Schutzart IPX 1)

In Bereichen und Räumen, in denen mit Strahlwasser umgegangen wird und die Betriebsmittel üblicherweise nicht zu Reinigungszwecken direkt angestrahlt werden, müssen die Betriebsmittel mindestens spritzwassergeschützt sein (Schutzart IPX 4). In Bereichen und Räumen, in denen mit Strahlwasser umgegangen wird, müssen Betriebsmittel, die unmittelbar dem Wasserstrahl ausgesetzt sind, hinsichtlich des Wasserschutzes eine der Beanspruchung durch Wasserstrahl entsprechende Schutzart oder einen geeigneten zusätzlichen Schutz haben, der den einwandfreien Betrieb der so beschützten Betriebsmittel nicht beeinträchtigt. 

Beispiele: Großküchen, unbeheizte und ungelüftete Keller, Waschküchen, Kühlräume, Gewächshäuser, Waschsalons, usw

Anlagen im Freien

Wichtige Schutzanforderungen: In geschützten Anlagen im Freien müssen Betriebsmittel mindestens tropfwassergeschützt sein (Schutzart IPX1). In ungeschützten Anlagen im Freien müssen Betriebsmittel mindestens sprühwassergeschützt sein (Schutzart IPX3). Die Anforderungen zum Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung sind in der DIN VDE 0100-470 (VDE 0100-470):1996-02 enthalten und gelten unter anderem für
 • Steckdosen im Freien,
 • Steckdosen, deren gelegentliche Versorgung von tragbaren Betriebsmitteln im Freien erwartet werden darf. 
Außerdem ist eine Belüftung und/oder Entwässerung zwingend erforderlich! 

Beispiele für ungeschützte Installationen im Freien: Straßen, Wege und Plätze, Durchfahrten und Gärten, Bauplätze, Bahnsteige, Rampen und Dächer, Baumaschinen, Tankstellen und Gebäude. 

Beispiele für geschützte Bereiche im Freien: Anlagen auf überdachten Bahnsteigen, Toreinfahrten und überdachte Tankstellen, Häuser oder Gebäude mit ausreichend Dachüberstand/mit zusätzlichem Wetterschutz

Photovoltaik-Anlagen nach DIN VDE 0100-712

Wichtige Schutzanforderungen: Die Peripherie von PV-Anlagen ist größtenteils im Freien montiert. 

Daher bestehen folgende wichtige Schutzanforderungen: 
• Äußere Einflüsse, die zu erwarten sind, wie Wind, Eisbildung, Temperatur und Sonneneinstrahlung, müssen berücksichtigt werden. 
• In PV-Anlagen muss gewährleistet sein, dass die bei direkter Sonneneinstrahlung entstehende Wärme abgeführt wird. 

Alle Anschluss-/Kabelabzweigkästen müssen mit einem Warnhinweis versehen werden, dass aktive Teile in den Kästen nach dem Trennen vom PV-Wechselrichter unter Spannung stehen können. Die Anforderungen zur Abschaltung der PV-Anlage für Wartungsarbeiten sind in VDE 0100-712, Abschnitt 53 enthalten. 
 

Außerdem ist eine Belüftung und/oder Entwässerung zwingend erforderlich!

Zugentlastung Kabel- und Leitungsanlagen VDE  0100-520

Kabel- und Leitungsanlagen müssen so ausgewählt und errichtet werden, dass während der Errichtung, des Betriebes und der Instandhaltung eine Schädigung vermieden wird. Die Zugspannung auf ein Kabel sollte nachfolgend angegebene Werte nicht überschreiten. Diese hängt ab von einer maximalen Zugkraft von 1000 N oder einem mit dem Hersteller abgestimmten Wert. • 50 N/mm2 für nicht flexible Kabel/Leitungen während der Verlegung. • 15 N/mm2 für flexible Kabel/Leitungen bei gleichbleibender Zugbelastung und nicht flexible Kabel/Leitungen im Betrieb in fest installierten Stromkreisen

Bei Überschreitung der oben angegebenen Werte müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Dies kann durch ein geeignetes getrenntes Mittel/Produkt realisiert werden. Dieses Mittel darf die Kabel/Leitungen nicht beschädigen. Für Kabelabzweigkästen kann diese Vorgabe durch verschiedene Maßnahmen erfolgen. Zum einen durch Verwendung einer geeigneten Kabelverschraubung, die direkt in den Kasten eingesetzt wird und zum anderen durch die Verwendung von geeigneten Zugentlastungsschellen, die außerhalb des Kastens montiert werden