Garantiebedingungen

der OBO Bettermann Produktion Deutschland GmbH & Co. KG für Magic PV Unterkonstruktionen

1. Geltungsbereich und Garantienehmer

1.1. Diese Garantie gilt ausschließlich für Endkunden/Anlagenbetreiber von PV-Anlagen, die Produkte der Produktgruppe Magic PV Unterkonstruktionen der OBO Bettermann Produktion Deutschland GmbH & Co. KG (nachfolgend „OBO“) für den Eigenbedarf erworben haben.

Die Garantie gilt unabhängig davon, ob diese von OBO oder von mit ihr verbundenen Unternehmen hergestellt wurden.

1.2. Zwischenhändler, Wiederverkäufer oder Zweiterwerber sind nicht berechtigt, Ansprüche aus dieser Garantie geltend zu machen.

1.3. Die Garantie gilt für die gesamte Europäische Union sowie für Länder, in denen die Produkte durch OBO erstmals in Verkehr gebracht wurden.

 

2. Garantieumfang

2.1. OBO garantiert, dass die unter dem Namen OBO vertriebenen Magic PV Unterkonstruktionen frei von Material- und Herstellungsfehlern sind, die die Standfestigkeit oder Funktion der Bauteile beeinträchtigen.

2.2. Metallische Bauteile: 25 Jahre ab Ablieferung an den Endkunden

Kunststoffteile (tragende Teile, keine Gummiteile): 12 Jahre ab Ablieferung

Gummi- oder Elastomerteile sind von der Garantie gänzlich ausgeschlossen.

2.3. Die Garantie deckt ausschließlich Reparatur oder Ersatzlieferung fehlerhafter Bauteile. Andere Kosten, insbesondere für Ausbau, Wiedereinbau, Transport, indirekte Schäden, sonstige Montagearbeiten oder entgangenen Gewinn, sind nicht abgedeckt und sind vom Kunden selbst zu tragen.

 

3. Garantieleistungen

Im Garantiefall hat OBO nach eigener Wahl entweder die kostenfreie Reparatur oder die kostenfreie Ersatzlieferung des fehlerhaften Bauteils zu erbringen. Ersatzlieferung umfasst auch die Lieferung eines gleichwertigen Bauteils, das die Funktion und Qualität des Originalteils vollständig erfüllt.

 

4. Voraussetzungen für die Garantie

4.1. Die Produkte müssen ordnungsgemäß installiert, betrieben und gewartet werden, gemäß den von OBO bereitgestellten Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitungen.

4.2. Die Garantie setzt voraus, dass die Produkte nur für den bestimmungsgemäßen Zweck verwendet werden.

4.3. Schäden, die durch äußere Einwirkungen, höhere Gewalt, unsachgemäßen Transport, Montagefehler durch nicht autorisierte Dritte, Vandalismus oder übermäßige Belastungen entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen.

4.4. Die Garantie setzt voraus, dass die jeweilige Magic PV Unterkonstruktion mittels des Planungstools OBO Construct / Photovoltaik-Montagesysteme erstellt und entsprechend der darin ausgegebenen technischen und statischen Erfordernisse mit abschließender verifizierter Projektfreigabe installiert worden ist, andernfalls ist die Garantie ausgeschlossen.

 

5. Geltendmachung der Garantie

5.1. Der Endkunde hat einen herstellungsbedingten Fehler unverzüglich, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Entdeckung, schriftlich (Brief, E-Mail) an OBO zu melden.

5.2. Folgende Angaben sind der Reklamation beizufügen:

  • Kontaktdaten des Endkunden
  • Datum der Inbetriebnahme der Anlage
  • Projekt- oder Auftragsdokumentation
  • Technische und statische Planungsunterlagen mittels OBO Construct oder gleichwertiger Planungssoftware
  • Fotos des Mangels (Gesamtanlage und Detailaufnahmen)
  • Kaufnachweis / Rechnung

5.3. Eine Rücksendung defekter Bauteile ist nur nach schriftlicher Zustimmung von OBO zulässig.

5.4. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Meldung oder stellt unvollständige Informationen bereit, entfällt der Garantieanspruch.

 

6. Ausschlüsse der Garantie

6.1. Ausgeschlossen von der Garantie sind:

  • Schäden durch unsachgemäße Montage oder Wartung
  • Schäden durch äußere Einflüsse, Naturgewalten oder höhere Gewalt (z. B. Sturm, Überschwemmung, Brand, Erdbeben)
  • Schäden, welche durch eine Elementarversicherung abgedeckt sind oder üblicherweise abgesichert werden können
  • Verschleiß, optische Mängel, z.B. Schnittkanten-Schutzkorrosion oder Alterung
  • Produkte, die nicht bestimmungsgemäß eingesetzt wurden oder mit systemfremden Teilen kombiniert werden
  • Fehlender Nachweis der Verwendung des Planungstools OBO Construct / Photovoltaik-Montagesysteme

6.2. Gummi- und Elastomerteile sowie nicht tragende Kunststoffteile (Montagehilfen, Pads, Dichtungen) sind ausdrücklich ausgeschlossen.

6.3. Indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangener Gewinn werden nicht ersetzt.

 

7. Garantieleistungen

7.1. Im Garantiefall wählt OBO nach eigenem Ermessen aus zwischen:

  • Reparatur des fehlerhaften Bauteils
  • Ersatzlieferung des fehlerhaften Bauteils

7.2. Die Garantie erstreckt sich nur auf die Kosten des Produkts selbst, nicht auf Montage, Transport oder sonstige Folgekosten.

7.3. Durch die Erbringung von Garantieleistungen verlängert sich die ursprüngliche Garantiezeit nicht.

 

8. Sonstiges

8.1. Diese Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und schränkt diese nicht ein.

8.2. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung von OBO und begründet keine weitergehenden Verpflichtungen.

8.3. Rechtswahl: Diese Garantie unterliegt dem deutschen Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

8.4. Gerichtsstand für Endkunden ist der Wohnsitz des Kunden; für Kaufleute oder juristische Personen ist der ausschließliche Gerichtsstand Menden, Deutschland.

 

9. Garantiegeber

OBO Bettermann Produktion Deutschland GmbH & Co. KG
Hüingser Ring 52
58710 Menden
PV-Garantie@obo.de
www.obo.de