Nicht nur Blitz- und Überspannungsschutz spielen eine große Rolle für den sicheren Betrieb einer Photovoltaikanlage, sondern auch der vorbeugende Brandschutz.
Für PV-Anlagen gelten besondere Brandschutz Vorschriften:
Die Brandweiterleitung im Bereich von Brandschutzwänden muss sowohl außerhalb als auch innerhalb des Gebäudes unterbunden werden. Für den Außenbereich legen die Landesbauordnungen außerdem fest, dass brennbare Leitungen ohne brandschutztechnische Maßnahmen nicht über Brandwände geführt werden dürfen. Das gilt selbstverständlich auch für PV-Leitungen.
Zu groß ist die Gefahr, dass sie im Falle eines Brandes das Feuer weiter bis auf die angrenzende Dachfläche führen und damit Brandabschnitte überbrücken.

Edelstahlkanäle und Kabelbandagen
Dennoch sind Einzelfälle denkbar, in denen sich die Führung brennbarer Leitungen über Brandwände nicht verhindern lässt.
In diesen Fällen ist es essentiell, dass die Leitungen geschützt verlegt werden. Das Bundesinnenministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltung (AMEV) haben dazu in der Empfehlung Nr. 159 „EltAnlagen 2020“ zwei mögliche Lösungen festgelegt:
Die PV-Leitungen können in formstabilen, robusten Edelstahlkanälen, wie dem OBO PYROLINE® PLMR, verlegt oder die Leitungsbündel können mit witterungsbeständigen Kabelbandagen, wie der PYROWRAP® Wet FSB-WB, umhüllt werden.
Die Wirksamkeit der beiden Systeme ist in jeweils eigenen Gutachten beschrieben und bestätigt. Beide Lösungen enthalten dämmschichtbildende Baustoffe, die im Brandfall aufschäumen und so die Brandübertragung durch die PV-Leitungen verhindern.

Brandsichere Kabelinstallation in Flucht- und Rettungswegen
In manchen Fällen müssen die gleichstromführenden Leitungen der PV-Anlage erst durch das Gebäude bis zum Wechselrichter verlegt werden.
Befinden sich die Installationen in Flucht- und Rettungswegen, müssen die PV-DC-Leitungen gekapselt verlegt werden. Dazu eignen sich Brandschutzkanäle, wie der PYROLINE® SUN PV von OBO. Seine nichtleitende Oberfläche sorgt auch im Brandfall für Schutz vor gefährlichen Berührungsspannungen. Er erfüllt die Forderungen als I-Kanal gemäß DIN 4102 Teil 11 für die Kabelinstallation in Flucht- und Rettungswegen und entspricht den Forderungen der Anwendungsregel VDE-AR-E 2100-712.
