OBO Besuchermanagement-System
Verantwortliche Stelle:
OBO Bettermann Holding GmbH & Co. KG
Hüingser Ring 52
58710 Menden
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Tel. 02373 / 89-1351
E-Mail: datenschutz@obo.de
Jeder Besucher/Besucherin unseres Unternehmens wird von uns im Vorfeld des Besuches in unserem Besuchermanagement-System erfasst. Hierzu benötigen wir von Ihnen folgende Daten:
Pflichtangaben:
Firma, Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Auto-Kennzeichen.
Außerdem erfassen wir bei Ihrem Besuch die Check-In und die Check-Out Zeiten
Zweck:
Firma, Vorname, Nachname, Check-In-Zeit, Check-Out-Zeit: Die Daten benötigen wir, um die Zutritte von Besuchern zu unserem Firmengelände protokollieren zu können. Diese Zugangskontrolle ist u. a. eine Maßnahme zur Erfüllung der lt. Artikel 32 EU-DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) vorgeschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherheit der Datenverarbeitung.
Außerdem wissen wir bei Notfällen, welche Besucher sich aktuell auf dem Firmengelände aufhalten. Dies können lebenswichtige Informationen z. B. für die Feuerwehr bei einem Brandfall sein.
Die Firma benötigen wir, um bei Namensgleichheiten von Besuchern, diese besser identifizieren zu können.
E-Mail-Adresse:
Um Ihnen die notwendige Sicherheitsunterweisung und die Datenschutz-Informationen im Vorfeld Ihres Besuches zusenden zu können und Sie uns die Kenntnisnahme entsprechend bestätigen können.
Auto-Kennzeichen:
Dieses erfassen wir, um Sie in Fällen wie beim Falschparken oder bei Beschädigungen informieren zu können.
Die Daten werden zu keinem anderen, als den oben angegebenen Zwecken verwendet.
Rechtsgrundlage:
Firma, Vorname, Nachname, Check-In-Zeit, Check-Out-Zeit:
Artikel 6 Abs. 1 lit c DSGVO (Rechtliche Verpflichtung zur Zutrittskontrolle).
Außerdem Artikel 6 Abs. 1 lit d DSGVO. Lebenswichtige Interessen der betroffenen Person können so besser geschützt werden. Ebenfalls Artikel 6 Abs. 1 lit f. Das berechtigte Interesse ist hier, dass im Notfall durch diese Daten ein Schaden an Leib und Leben der Besucher vermieden werden kann. Z. B. wissen wir dann bei einer notwendigen Evakuierung, welche Besucher sich noch auf dem Firmengelände aufhalten. Interessen oder Rechte des Betroffenen sind nicht beeinträchtigt.
E-Mail-Adresse:
Artikel 6 Abs. 1 lit f DSGO. Das berechtigte Interesse besteht daran, Ihnen die notwendige Sicherheitsunterweisung und die Datenschutz-Informationen im Vorfeld Ihres Besuches zukommen und Sie uns die Kenntnisnahme bestätigen können. Hierdurch wird die Check-In Zeit verkürzt. Interessen bzw. Rechte des Betroffenen sind hierdurch nicht eingeschränkt.
Auto-Kennzeichen:
Artikel 6 Abs. 1 lit f DSGVO. Das berechtigte Interessen ist, damit im Falle von Falschparken oder von Beschädigungen während Ihres Besuches, wir Sie umgehend benachrichtigen können. Eine Einschränkung des schutzwürdigen Interesses ist hierdurch nicht gegeben.
Freiwillige Angaben:
Anrede, Firmensitz, Telefon-Nr. Check-Box „Vorgesetzter“.
Zweck:
Anrede: Damit wir Sie z. B. bei der Versendung der E-Mail nach Ihrem Wunsch ansprechen können.
Firmensitz: Wenn Ihre Firma mehrere Firmensitze hat, können wir Sie besser zuordnen.
Telefon-Nr.: Damit wir Sie im Bedarfsfall z. b. bei Notfällen schnell informieren können.
Check-Box „Vorgesetzter“: Hierdurch wissen wir, dass Sie der erste Ansprechpartner für alle Belange des Besuches sind und sie ggf. mit einer Besuchergruppe bei der nicht jeder einzelne Besucher registriert wird.
Die Daten werden zu keinem anderen, als den oben angegebenen Zwecken verwendet.
Die Rechtsgrundlage ist hier
Anrede: Artikel 6 Abs. 1 lit f DSGVO. Das berechtigte Interesse ist hier, Sie in der Anmelde-E-Mail nach Ihrem Wunsch ansprechen können. Das schutzwürdige Interesse des Betroffenen ist hier nicht beeinträchtigt, da die Angabe absolut freiwillig erfolgt.
Firmensitz: Artikel 6 Abs. 1 lit f DSGVO. Das berechtigte Interesse ist hier, dass wir Sie besser zuordnen können, falls Ihrer Firma mehrere Firmensitze hat.
Telefon-Nr.: Artikel 6 Abs. 1 lit d DSGVO.
Check-Box „Vorgesetzter“: Artikel 6 Abs. 1 lit f DSGVO. Das berechtigte Interesse ist hier, dass wir erkennen, dass Sie mit einer Besuchergruppe kommen und dann die Sicherheitsunterweisung Ihrerseits auch in die weiteren Teilnehmer der Besuchergruppe weitergeben.
Löschung der Daten:
Die Löschung erfolgt nach 1 Jahr. Sollten Sie in diesem Zeitraum uns mehrmals besuchen, beginnt die Frist für die Löschung der Daten erneut.
Datenweitergabe:
Die Daten können an Auftragsverarbeiter weitergegeben werden, mit denen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO abgeschlossen haben.
Außerdem können die Daten im Notfall an Rettungsdienste z. B. Feuerwehr weitergegeben werden.
Eine Weitergabe der Daten an Strafverfolgungsbehörden (z.B. Polizei) erfolgt nur, wenn eine entsprechende rechtliche Legitimation vorliegt.
Bestätigung der Kenntnisnahme der Sicherheitsunterweisung und der Datenschutz-Informationen.
Vor Ihrem Besuch senden wir Ihnen per E-Mail unsere Sicherheitsunterweisungen und diese Datenschutzhinweise. Wir bitten Sie darin zu bestätigen, dass Sie die Sicherheitsunterweisung sowie die Datenschutz-Informationen zur Kenntnis genommen haben.
Ihre Rechte:
Sie haben lt. der EU-DSGVO folgende Rechte:
Recht auf Auskunft nach Artikel 15 EU-DSGVO, Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 EU-DSGVO, Recht auf Löschung nach Artikel 17 EU-DSGVO Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 EU-DSGVO, Recht auf Widerspruch nach Artikel 21 EU-DSGVO Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 EU-DSGVO, Recht auf Widerruf einer Einwilligung, sowie das Recht sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren www.ldi.nrw.de.
Haftungsausschluss- und begrenzungen der Unternehmensgruppe OBO Bettermann
Der Verwender, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen haften bei der Verletzung von nichtwesentlichen Vertragspflichten nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei fahrlässig verursachten Schäden haftet der Verwender, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Besucher / Mitarbeiter von Fremdfirmen regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen (wesentliche Vertragspflicht / Kardinalpflicht), jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
Explizit ausgenommen von vorstehenden Haftungsausschlüssen und -begrenzungen ist die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen (§ 276 III BGB) oder fahrlässigen (§ 276 II BGB) Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder von Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) des Verwenders beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder von Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen im Sinne der §§ 309 Nr. 7 a) und b) BGB. Des Weiteren gelten die vorstehenden Haftungsausschlüsse nicht bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verkäufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht / Kardinalpflicht); insofern gilt nur die Haftungsbegrenzung im vorstehenden Absatz.