Hängende Steigeleiter als Normtragekonstruktion zugelassen

Funktionserhalt nach DIN 4102 Teil 12 im Brandfall

Eines der Brandschutzziele, für die OBO Bettermann die passenden Brandschutzsysteme anbietet, ist der Funktionserhalt von wichtigen elektrischen Systemen, wie der Notbeleuchtung oder den Rauchabzugsanlagen. Um Personen sicher aus einem brennenden Gebäude evakuieren zu können, müssen diese Systeme im Brandfall über einen bestimmten Zeitraum weiter funktionieren. Damit dies gewährleistet werden kann, müssen Funktionserhaltkabel entsprechend so verlegt werden, dass sie im Brandfall ausreichend lange funktionsfähig bleiben. OBO Bettermann bietet verschiedene Verlegesysteme an, mit denen sich dies leicht realisieren lässt, und hat sein Sortiment um eine zusätzliche Verlegvariante erweitert: Das hängende Steigeleiter-System.

Steigeleitern als hängende Montage zulässig

Das Installationsprinzip für die hängende Steigeleiter als Normtragekonstruktion für den Funktionserhalt

War die Installation von Steigeleitern für den Funktionserhalt aus brandschutztechnischer Sicht bisher nur direkt an Wänden zulässig, kann OBO Bettermann jetzt mit einer gutachterlichen Stellungnahme nachweisen, dass die Kabelverlegung an einer hängenden Steigetrasse mit der Steigeleiter Typ SLM50C40F als Normtragekonstruktion für den Funktionserhalt zulässig ist.

Steigeleitern vom Typ SLM, als hängende Montage ausgeführt, erfüllen alle Anforderungen der DIN 4102 Teil 12 als Normtragekonstruktion für die Funktionserhaltklassen E 30, E 60 und E 90. Die Gutachterliche Stellungnahme Nr. GS 3.2/17-436-4-r1 zu hängenden Steigetrassen für den Funktionserhalt wurde durch die MFPA Leipzig erstellt. Für die Auswahl der Kabel bestehen nahezu keine Einschränkungen. Die zusätzliche Variante des Funktionserhalts an einer hängenden Steigeleiter ist eine effiziente Ergänzung zur Steigeleitermontage direkt an der Wand. So kann noch besser auf individuelle Gegebenheiten und Einsatzsituationen eingegangen werden, indem die Montage völlig unabhängig von der Art der angrenzenden Wand ist.

Hängende Steigeleiter SLM50C40F kann in vielen Montagesituationen eingesetzt werden

Die Kabelinstallation mit der Steigeleiter SLM50C40F ist beispielsweise ideal bei der Positionierung von Steigeleitern vor leichten Trennwänden (LTW). Zusätzlich kann die hängende Steigeleiter in vielen Montagesituationen eingesetzt werden, zu denen bisher baustellenbezogene gutachterliche Stellungnahmen benötigt wurden. Der Wegfall einer Reihe dieser Stellungnahmen bedeutet für alle Seiten eine Win-Win-Situation: Dem Anwender entstehen keine Kosten für zusätzliche Dokumente, der Planer kann auf fertige Lösungen zugreifen und spart Zeit.

Die Montage der hängenden Steigeleitern kann in Breiten bis zu 600 mm und einer Geschosshöhe bis maximal 3,5 m ausgeführt werden. Die Steigeleitern bestehen aus Längsprofilen und verschraubten Sprossen. Der Abstand der Sprossen beträgt 30 cm. Die hängende Montage der Steigeleitern ist unabhängig von der Ausführung und unabhängig vom Abstand zur Wand realisierbar.

Deckenbefestigung des Leiterholms mit Kopfplatte

So funktioniert die hängende Befestigung der Steigeleitern: Die Deckenbefestigung der Steigeleitern kann wahlweise mit den Kopfplatten KUS 5 NOK oder den Winkeln HMS 3 VW 90 erfolgen. Soll die Steigeleiter im direkten verlauf unter einer Deckenöffnung befestig werden, sind zusätzliche Querprofile zur Überbrückung erforderlich. Die Leiterholme werden auf dem Boden mit Kopfplatten oder Montagewinkeln sicher positioniert. Für den Funktionserhalt im Brandfall sollte dabei vom Ende der Leiterholme bis zum Boden ein Abstand von mindestens 40 mm als Langenausgleich eingehalten werden. Vom Ende der Leiterholme bis zum Boden ist ein Abstand von mindestens 40 mm als Längenausgleich der Holme im Brandfall erforderlich. Die Art der Funktionskabel ist frei zu wählen, die Kabel werden mit Bügelschellen Typ 2056U M an den Leitersprossen befestigt. Die Kabelbelegung der Steigeleiter darf maximal 20 kg/m betragen. Der Durchmesser für Einzelkabel ist nicht begrenzt und eine Bündelung der Kabel ist zulässig.

Weitere Informationen

Brandschutz in der Elektrotechnik – ein Leitfaden für die brandsichere Gebäudeinstallation