Gesellschaftliche Verantwortung von OBO Bettermann

Compliance

OBO schreibt gesellschaftliche Verantwortung groß.

OBO-Code of Conduct zur gesellschaftlichen Verantwortung

Präambel

Wir, die Unternehmensgruppe OBO Bettermann, bekennen uns zu unserer gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit weltweit (international meist als "Corporate Social Responsibility" bezeichnet). Dieser "OBO-Code of Conduct zur gesellschaftlichen Verantwortung" (nachfolgend "CoC" genannt) hält fest, was dies insbesondere hinsichtlich Arbeitsbedingungen, Sozial- und Umweltverträglichkeit sowie Transparenz, vertrauensvoller Zusammenarbeit und Dialog bedeutet. Die Inhalte dieses CoC, sind Ausdruck unserer gemeinschaftlichen Wertebasis bei OBO Bettermann, wie sie in unserem Leitbild definiert und insbesondere im Bekenntnis zur Sozialen Marktwirtschaft festgehalten sind.

Das CoC ist als Selbstverpflichtung konzipiert und unterstützt uns dabei auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in einem globalen Markt zu reagieren und sich den Herausforderungen und gesellschaftlichen Erwartungen zu stellen, die aus der zunehmend vernetzten Zusammenarbeit in den Wertschöpfungsketten folgen.

1. Grundverständnis über gesellschaftlich verantwortliche Unternehmensführung

Diesem CoC liegt ein gemeinsames Grundverständnis gesellschaftlich verantwortlicher Unternehmensführung zugrunde. Dies bedeutet für OBO Bettermann, dass wir Verantwortung übernehmen, indem wir die Folgen unserer unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, technologischer wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht überdenken und einen angemessenen Interessenausgleich herbeiführen. Wir tragen im Rahmen unserer jeweiligen Möglichkeiten und Handlungsspielräume freiwillig zum Wohle und zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft an den Standorten bei, an denen wir tätig sind. Wir orientieren uns dabei an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität und Rechtschaffenheit und am Respekt vor der Menschenwürde.

2. Geltungsbereich

2.1 Dieser CoC gilt für alle Niederlassungen und Geschäftseinheiten unserer Unternehmensgruppe weltweit.

2.2 Wir verpflichten uns, die Einhaltung der Inhalte dieses CoC auch bei unseren Lieferanten und in der weiteren Wertschöpfungskette im Rahmen unserer jeweiligen Möglichkeiten und Handlungsräume zu fördern.

3. Eckpunkte gesellschaftlich verantwortlicher Unternehmensführung

Wir, OBO Bettermann, wirken aktiv darauf hin, dass die im Folgenden genannten Werte und Grundsätze nachhaltig beachtet und eingehalten werden.

3.1 Einhaltung der Gesetze

Wir halten die geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Länder ein, in denen wir tätig sind. Bei Ländern mit schwachem institutionellem Rahmen prüfen wir sorgfältig, welche gute Unternehmenspraxis aus unserem Heimatland für verantwortungsvolle Unternehmensführung unterstützend angewandt werden sollte.

3.2 Integrität und Organizational Governance

3.2.1 Wir, OBO Bettermann, orientieren unser Handeln an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung von Religion, Weltanschauung, Geschlecht und Ethik.

3.2.2 Wir lehnen Korruption und Bestechung im Sinne der entsprechenden UN-Konvention (Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption von 2003, in Kraft seit 2005) ab und fördern auf geeignete Weise Transparenz, integres Handeln und verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.

3.2.3 OBO Bettermann verfolgt saubere und anerkannte Geschäftspraktiken und einen fairen Wettbewerb. Im Wettbewerb richten wir uns an professionellem Verhalten und qualitätsgerechter Arbeit aus. Mit den Aufsichtsbehörden pflegen wir, OBO Bettermann, einen partnerschaftlichen und vertrauensvollen Umgang und halten uns an die Vorgaben des Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V: "Leitfadens für unsere Verbandsarbeit - Hinweise für ein kartellrechtskonformes Handeln im ZVEI".

3.3 Verbraucherinteressen

Soweit Verbraucherinteressen betroffen sind, halten wir uns an verbraucherschützende Vorschriften sowie an angemessene Vertriebs-, Marketing- und Informationspraktiken. Besonders schutzbedürftige Gruppen (z.B. Jugendliche, Schwerbehinderte) genießen unsere besondere Aufmerksamkeit.

3.4 Kommunikation

Wir, OBO Bettermann, kommunizieren offen und dialogorientiert über die Anforderungen dieses CoC und über dessen Umsetzung mit unseren Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen lnteressens­und Anspruchsgruppen. Alle Dokumente und Unterlagen werden pflichtgemäß erstellt, nicht unlauter verändert oder vernichtet und sachgerecht aufbewahrt. Betriebsgeheimnisse und Geschäftsinformationen der Partner werden sensibel und vertraulich behandelt.

3.5 Menschenrechte

Wir setzen uns für die Förderung der Menschenrechte ein und halten die Menschenrechte gemäß der UN-Menschenrechtscharta {Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, UN-Resolution 217 A (111) von 1948) ein, insbesondere die nachfolgend genannten:

3.5.1 Privatsphäre

Schutz der Privatsphäre.

3.5.2 Gesundheit und Sicherheit
Wahrung von Gesundheit und Arbeitssicherheit, insbesondere Gewährleistung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfeldes, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.

3.5.3 Belästigung
Schutz der Mitarbeiter vor körperlicher Bestrafung und vor physischer, sexueller, psychischer oder verbaler Belästigung oder Missbrauch.

3.5.4 Meinungsfreiheit
Schutz und Gewährung des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.

3.6 Arbeitsbedingungen

Wir, OBO Bettermann, halten die folgenden Kernarbeitsnormen der ILO {International Labour Organization = Internationale Arbeitsorganisation) ein:

3.6.1 Kinderarbeit
Das Verbot von Kinderarbeit, d. h. der Beschäftigung von Personen jünger als 15 Jahren, sofern die örtlichen Rechtsvorschriften keine höheren Altersgrenzen festlegen und sofern keine Ausnahmen zulässig sind (ILO-Konvention Nr. 138 von 1973 und ILO-Konvention Nr. 182 von 1999).

3.6.2 Zwangsarbeit
Das Verbot von Zwangsarbeit jeglicher Art (ILO-Konvention Nr. 29 von 1930 und ILO-Konvention Nr. 105 von 1957).

3.6.3 Entlohnung
Die Arbeitsnormen hinsichtlich der Vergütung, insbesondere hinsichtlich des Vergütungsniveaus gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen (ILO-Konvention Nr. 100 von 1951 ).

3.6.4 Arbeitnehmerrechte
Die Respektierung des Rechts der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie auf Kollektiv-und Tarifverhandlungen, soweit dies in dem jeweiligen Land rechtlich zulässig und möglich ist (ILO-Konvention Nr. 87 von 1948 und ILO-Konvention Nr. 98 von 1949).

3.6.5 Diskriminierungsverbot
Diskriminierungsfreie Behandlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.( ILO-Konvention Nr. 111 von 1958)

3.7 Arbeitszeit

Wir halten die Arbeitsnormen hinsichtlich der höchst zulässigen Arbeitszeit ein.

3.8 Umweltschutz

Wir erfüllen die Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz, die unsere Betriebe betreffen, und handeln an allen Standorten umweltbewusst. Wir gehen ferner verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um gemäß den Grundsätzen der Rio-Deklaration (Die 27 Grundsätze der "Rio Declaration on Environment and Development" von 1992 als Ergebnis der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro).

3.9 Bürgerschaftliches Engagement

Wir, OBO Bettermann, tragen zur gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung des Landes und der Region bei, in der wir tätig sind und fördern entsprechende freiwillige Aktivitäten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

4. Umsetzung und Durchsetzung

Wir unternehmen alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen, die in diesem CoC beschriebenen Grundsätze und Werte kontinuierlich umzusetzen und anzuwenden. Vertragspartnern soll auf Verlangen und im Rahmen von Reziprozität über die wesentlichen Maßnahmen berichtet werden, so dass nachvollziehbar wird, wie deren Einhaltung grundsätzlich gewährleistet wird. Ein Anspruch auf die Weitergabe von Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen, auf den Wettbewerb bezogene oder sonst schützenswerter Informationen besteht nicht.

Erklärung zur modernen Sklaverei

Moderne Sklaverei ist ein Verbrechen und eine Verletzung der grundlegenden Menschenrechte. Sie nimmt verschiedenen Formen an, wie Sklaverei, Zwangs- und Pflichtarbeit, Menschenhandel und Kinderarbeit, welche alle gemeinsam haben, dass die Freiheit einer Person durch eine andere Person entzogen wird, um sie für persönliche oder kommerzielle Zwecke auszunutzen.

Die OBO Bettermann Holding GmbH & Co. KG (im Folgenden kurz OBO Bettermann genannt) erkennt an, dass es als Unternehmen die moralische und soziale Verantwortung trägt, einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber moderner Sklaverei in all seinen Formen zu verfolgen. Wir verpflichten uns, in unseren Geschäftstätigkeiten Sklaverei sowie Menschenhandel zu verhindern und, soweit es uns möglich ist, sicherzustellen, dass es in unseren Lieferketten weder Sklaverei noch Menschenhandel gibt.

OBO Bettermann wird diese Ziele auf folgende Art erreichen:

  • Gründliche Überprüfung und Untersuchung der Lieferkette
  • Kontinuierliche Begutachtung und Bewertung von Verfahren zur Überwachung, dass alle Beschäftigten mindestens den Mindestlohn erhalten sowie das Recht zu arbeiten haben
  • Förderung einer Kultur, in der Bedenken geäußert werden können und Whistleblower geschützt werden
  • OBO Bettermann wird wissentlich mit keinem Unternehmen zusammenarbeiten oder handeln, das mit Sklaverei oder Menschenhandel zu tun hat.
  • OBO Bettermann verfolgt einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Sklaverei und Menschenhandel und erwartet von all seinen Lieferanten die Einhaltung dieser Werte.
  • Auf Anfrage müssen Lieferanten in der Lage sein, die Einhaltung der Erklärung zur angemessenen Zufriedenheit von OBO Bettermann nachzuweisen.
  • OBO Bettermann behält sich vor, regelmäßige Überprüfungen im Rahmen der Erklärung durchzuführen und erwartet die uneingeschränkte Kooperation seiner Lieferanten bei diesen Kontrollen.

Sollte festgestellt werden, dass ein Lieferant von OBO Bettermann gegen die Erklärung verstößt, wird OBO Bettermann sofortige Maßnahmen ergreifen, worunter die Kündigung von Lieferverträgen, Vereinbarungen oder anderen Verträgen mit dem jeweiligen Lieferanten fallen können.

Geschäftsführung
D-58710 Menden