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FAQ

Welche Vorschriften liegen den Brandschutzanforderungen zu Grunde?

Die Anforderungen kommen aus den Landesbauordnungen. Hier werden Grundanforderungen an Gebäude definiert. Technische Regeln, z. B. Normen oder Errichterbestimmungen, werden in den Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VVTB) der Bundesländer aufgelistet. Dort findet man auch Richtlinien und Verordnungen für spezielle Arten von Gebäuden und deren Geltungsbereiche.

Welche Gebäudearten muss man unterscheiden?

Die Landesbauordnungen unterscheiden Standardgebäudeklassen (GK), die sich an den Nutzflächen und Höhen der Gebäude orientieren. Bei den Gebäuden der GK 1-5 sind keine weiteren Brandschutzkonzepte vorzulegen. Sonderbauten werden in den LBO ebenfalls aufgeführt. Hier muss man zwischen geregelten und ungeregelten Gebäuden unterscheiden: über Sonderbauverordnungen werden beispielsweise brandschutztechnische Anforderungen in Hotels, Verkaufsstätten und Krankenhäusern definiert. Ungeregelte Sonderbauten müssen konzeptionell nach Gefahrenpotential geplant werden.

Worin unterscheiden sich die Brandschutzanforderungen je nach Gebäude?

Die Anforderungen hängen von einigen Faktoren ab: wie viele Menschen befinden sich im Gebäude? Sind diese ortskundig oder ortsunkundig? In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen stellt sich zusätzlich die Frage, ob die Menschen mobil oder eingeschränkt in ihren Bewegungen sind. Weiterhin spielen auch die Komplexität, die Höhe und Nutzungsflächen der Gebäude eine Rolle. Allgemein kann man sagen, dass die brandschutztechnischen Anforderungen bei größeren, komplexeren Gebäuden deutlich höher sind als in kleinen Wohngebäuden.

Welche Schutzziel verfolgt man mit den baulichen Brandschutzmaßnahmen?

Brandausbreitung verhindern - Rettungswege sichern - elektrische Funktionen aufrechterhalten
Mit diesen baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen sollen Gebäude sicher betrieben und im Falle eines Brandes schnellstmöglich verlassen werden können. Weiterhin müssen auch die vorrückenden Einsatzkräfte sicher im Gebäude agieren können - mit Unterstützung der Anlagentechnik.

Welche Möglichkeiten habe ich für brandsichere Elektroinstallationen in Rettungswegen?

Elektroinstallationen können unter Putz, in Brandschutzkanälen oder auch in Unterflurkanälen erfolgen. Werden in diesen Rettungswegen brandschutztechnisch klassifizierte Unterdecken montiert, kommen brandgeprüfte Kabeltrag- und Verlegesysteme oberhalb dieser F30/F90-Decken zum Einsatz.

Welche Feuerwiderstandsklasse müssen Brandschutzkanäle im Rettungsweg nachweisen?

Werden Brandschutzkanäle installiert, müssen diese über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) nach DIN 4102-11 verfügen und die Klassen I30 oder auch I90 erfüllen. Eine weitere Möglichkeit stellen Brandschutzkanäle mit Innenbeschichtung dar. Diese sind europäisch geprüft und klassifiziert und erfüllen die baurechtlichen Anforderungen der VVTB. Als Ver- und Anwendbarkeitsnachweis liegt eine ETA vor. Die erreichten Klassifizierungen lauten EI30 bis EI90 nach EN 1366-5 und EN 13501-2.

Worauf muss ich bei Unterflurkanälen im Rettungsweg besonders achten?

Bei offenen Kanalsystemen (OKA) muss der Deckel nicht brennbar sein und dicht schließen. Revisionsdosen dürfen keine Geräteeinbauten haben (z.B. Steckdosen), da sonst bei Nutzung durch die Leitungen eine Stolpergefahr entsteht. Die Abdeckung muss ebenfalls nicht brennbar und dicht schließend sein. Der übliche Moosgummi-Dichtungsstreifen ist brandschutztechnisch irrelevant und darf in der Dose und im Deckel des offenen Kanalsystems verbleiben.

In den Fluren des Gebäudes befinden sich Installationen oberhalb von F30-Decken. Auf was muss ich bei der Installation achten?

Oberhalb der F30-Decken müssen die Elektroinstallationen so befestigt werden, dass sie im Brandfall in der Zwischendecke nicht herunterfallen und diese zerstören. Dann würden Feuer und Rauch in den Flur eindringen und diesen unbenutzbar machen.
OBO bietet speziell für diesen Anwendungsfall geprüfte Kabeltrag- und Befestigungssysteme an.

 

Ansprechpartner/Kontaktmöglichkeit

Ihr direkter Kontakt bei OBO zum Thema Gewerbe- und Wohnungsbau

André Suntrup

Leiter Vertriebsregion West

+49 (0)151/ 11457651SUNTRUP.ANDRE@OBO.DE

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