Blitzschutzklassen

Blitzschutzklassen und Einteilung

Vor Beginn der Planung eines Blitzschutz-Systems muss das zu schützende Objekt in eine von vier Blitzschutzklassen eingeordnet werden. Dabei ist die Wirksamkeit in der Blitzschutzklasse I mit 98 Prozent am höchsten und in der Blitzschutzklasse IV mit 81 Prozent am niedrigsten definiert (siehe Tabelle Gefährdungsparameter). Der Aufwand zum Errichten eines Blitzschutz-Systems (z. B. notwendiger Schutzwinkel, Abstände von Maschen und Ableitungen) ist bei Anlagen der Blitzschutzklasse I höher als bei Systemen der Blitzschutzklasse IV.

VDS-Richtlinie

Die erforderliche Blitzschutzklasse wird durch Abschätzen des Schadensrisikos nach DIN EN 62305-2 (IEC 62305-2) ermittelt, soweit sie nicht durch Vorschriften festgelegt ist. Eine weitere Möglichkeit zum Bestimmen der Blitzschutzklasse bietet die Richtlinie VdS 2010 (Risikoorientierter Blitz- und Überspannungsschutz), herausgegeben vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

VDS Richtlinie für risikoorientierten Blitz- und Überspannungsschutz

Weitere Infos erhalten Sie unter www.vds.de, über den OBO Kundenservice 0 23 73 / 89-1500 oder unter www.obo.de.

Gefährdungsparameter in Abhängigkeit der Blitzschutzklassen

Blitzschutzklasse

Blitzstromscheitelwert min.

Blitzstromscheitelwert max.

Einfangwahrscheinlichkeit

I

3 kA

200 kA

98 %

II

5 kA

150 kA

95 %

III

10 kA

100 kA

88 %

IV

16 kA

100 kA

81 %

Blitzschutzklassen in Anlehnung an die Richtlinie VdS 2010

Einsatzbereich

Blitzschutzklasse

Rechenzentren, militärische Bereiche, Kernkraftwerke

I

Ex-Bereiche bei Industrie und Chemie

II

Photovoltaik-Anlagen > 10 kW

III

Museen, Schulen, Hotels mit mehr als 60 Betten

III

Krankenhäuser, Kirchen, Lager, Versammlungsstätten für mehr als 100 bzw. 200 Personen

III

Verwaltungsgebäude, Verkaufsstätten, Büro- und Bankgebäude mit über 2000 m² Fläche

III

Wohngebäude mit mehr als 20 Wohnungen, Hochhäuser mit über 22 m Gebäudehöhe

III

Photovoltaik 

III