Zoneneinteilung für explosionsgefährdete Bereiche
Die ATEX Betriebsrichtlinie 1999/92/EG (auch inoffiziell als „ATEX 137“ bezeichnet, wegen des relevanten Art. 137 des EG-Vertrages) definiert die Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphäre gefährdet werden können. Diese Richtlinie teilt Bereiche mit gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre in Zonen ein:
Zoneneinteilung der Gerätegruppe II (Übertage)
Explosionsfähige Gasatmosphäre, Zoneneinteilung nach DIN EN 60079-10 | Explosionsfähige Staub-Luft-Gemische, Zoneneinteilung nach DIN EN 61214-10 |
Zone 0 | Zone 20 |
Bereich, in dem ständig, langzeitig oder häufig eine explosionsfähige Atmosphäre aus Gas vorhanden ist. | Bereich, in dem ständig, langzeitig oder häufig eine explosionsfähige Atmosphäre aus Staub/Luft vorhanden ist. |
Zone 1 | Zone 21 |
Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre aus Gas bei normalem Betrieb gelegentlich auftritt. | Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre aus Staub/Luft bei normalem Betrieb gelegentlich auftritt. |
Zone 2 | Zone 22 |
Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre aus Gas bei normalem Betrieb selten oder kurzzeitig auftritt. | Bereich, in dem damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre aus Staub/Luft bei normalem Betrieb selten oder kurzzeitig auftritt. |