Brandschutz-Kompetenz von OBO

Übersicht über die Brandschutz-Systeme von OBO Bettermann

Die Basis für unsere umfassende Brandschutzkompetenz ist ein einzigartiges, breitgefächertes Produktspektrum. Es macht uns zu einem der wenigen Anbieter mit einem Sortiment, das alle drei Schutzziele des baulichen Brandschutzes abdeckt:

1. Das Ausbreiten des Feuers begrenzen,

2. Flucht- und Rettungswege sichern,

3. die Funktion wichtiger elektrischer Anlagen erhalten.

Planer und Betreiber erhalten mit OBO Systemen die optimalen Komponenten für den kompletten Brandschutz und Funktionserhalt ihres Gebäudes.

 

Gelber Pfeil mit der Beschriftung "Erstes Schutzziel"
Übersichtüber Abschottungssysteme zur Versiegelung von Decken- und Wanddurchbrüchen
Abschottungssysteme versiegeln die für Installationen benötigten Decken- und Wanddurchbrüche zuverlässig gegen Feuer und Rauch.

Erhalt der Brandabschnitte

Das Einteilen von Gebäuden in Brandabschnitte schützt nicht direkt betroffene Gebäudeteile für einen gewissen Zeitraum vor dem Übergreifen eines Brandes. Abschottungen erhalten die Brandabschnitte und begrenzen die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Diese baulichen Maßnahmen schützen Menschen und Sachwerte und ermöglichen Feuerwehren, durch Löschmaßnahmen das Übergreifen des Brandes auf weitere Gebäudeteile zu verhindern.

Funktion von Brandwänden

Brandwände sollen sicherstellen, dass ein Feuer nicht auf angrenzende Gebäude oder Gebäudeteile übergreifen kann. Auf diese Weise werden sogenannte Brandabschnitte gebildet. Die bauliche Ausführung dieser Brandwände (Baustoffe, Feuerwiderstandsklassen, Beanspruchungswerte) ist durch Bauordnungen und Normen geregelt. Elektrische Leitungen und Rohre dürfen durch raumabschließende Wände und Decken nur dann hindurchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass dadurch keine Übertragung von Feuer und Rauch stattfinden kann. Abschottungssysteme versiegeln die für Installationen benötigten Deckenund Wanddurchbrüche zuverlässig gegen Feuer und Rauch.

Gelber Pfeil mit der Beschriftung "Zweites Schutzziel"
Sicherung von Fluchtwegen durch Brandschutzkanäle, Zwischendecken und Kabelbandagen
Flucht- und Rettungswege sind im Brandfall die zentrale Lebensader des Gebäudes und müssen daher unter allen Umständen benutzbar bleiben.

Sicherung von Fluchtwegen

Nach den Bauordnungen müssen in Gebäuden Wege vorhanden sein, die nicht nur zur Erschließung des Gebäudes in vertikaler und horizontaler Richtung im Normalfall dienen, sondern auch im Brandfall eine Möglichkeit zur Rettung bieten. Es ist daher Pflicht, Gebäude mit mindestens einem baulichen Flucht- und Rettungsweg auszustatten. Je nach Gebäudeart können auch weitere bauliche Flucht- und Rettungswege erforderlich sein.

Zu diesen zählen:

  • notwendige Treppenräume (vertikale Erschließung)
  • Verbindungsräume zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie
  • notwendige Flure (horizontale Erschließung)

Es muss sichergestellt sein, dass diese Wege im Falle eines Brandes gefahrlos benutzt werden können, um ein Gebäude zu verlassen. Über die Evakuierung hinaus dienen die Flucht- und Rettungswege den örtlichen Feuerwehren auch als Angriffsweg. Grundsätzlich gilt im Bereich von Flucht- und Rettungswegen, dass eine Installation keine zusätzliche Brandlast darstellen darf. Diese Forderung ist durch eine entsprechende Installationsart zu erfüllen:

  • Unterputzinstallation
  • Installation in Brandschutzkanal-Systemen
  • Installation oberhalb abgehängter Brandschutzdecken
  • Verwendung nicht brennbarer Materialien
  • Verlegung von Leitungen mit verbessertem Verhalten im Brandfall

 

Gelber Pfeil mit der Beschriftung "Drittes Schutzziel"
Funktionserhalt von technischen Einrichtungen durch brandsichere Kabeltragsysteme

Funktionserhalt für elektrische Anlagen

Im Falle eines Brandes müssen Flucht- und Rettungswege nutzbar bleiben und wichtige technische Einrichtungen wie Notbeleuchtungen, Brandmeldesysteme, Rauchabzugsanlagen weiterhin funktionieren. Daher ist es zwingend erforderlich, die Stromversorgung für diese Systeme besonders abzusichern. Darüber hinaus sollen gewisse technische Anlagen die Feuerwehren bei der Brandbekämpfung über einen ausreichend langen Zeitraum unterstützen.

Wo ist der Funktionserhalt notwendig?

Für folgende Gebäude und Anlagen werden technische Einrichtungen mit Funktionserhalt gefordert: Krankenhäuser, Hotels und Gaststätten, Hochhäuser, Versammlungsstätten, Geschäftshäuser, geschlossene Großgaragen, U-Bahn-Anlagen, chemische Industrie, Kraftwerke, Tunnel.

Das liegt daran, dass diese Bauten regelmäßig von vielen Menschen frequentiert werden. Daraus ergibt sich ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für Menschenansammlungen. Aber auch der Sach- und Umweltschutz muss bei gewissen Anlagen beachtet werden.

Übersicht OBO-Brandschutz-Systeme (Video)

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