Brandschutz in Unterflur-Systemen

Brandschutzschaum im Bodentank zum Brandschutz

Systembödenrichtlinie

Für brandschutztechnische Maßnahmen in Unterflur-Systemen ist die Muster-Systembödenrichtlinie (MSysBöR) maßgeblich. Diese Richtlinie ist eine Ergänzung zur Muster-Leitungsanlagenrichtlinie (MLAR). Die MLAR beschreibt die brandschutztechnischen Anforderungen bei der Durchführung von Leitungen durch klassifizierte Wände und Decken, die brandsichere Installation in Flucht- und Rettungswegen und Anforderungen an den elektrischen Funktionserhalt. In diesen Geltungsbereichen müssen die drei Schutzziele umgesetzt werden: Brandabschnitte schützen, Fluchtwege sichern und Funktionen aufrechterhalten.

Fokus Flucht- und Rettungswege

Die Systembödenrichtlinie befasst sich hauptsächlich mit der Installation von Unterflur-Systemen in Flucht- und Rettungswegen (siehe auch MLAR, Abschnitt 3.2.1). Aber auch in anderen Räumen eines Gebäudes können brandschutztechnische Anforderungen an Systemböden bestehen.

Systemböden

Systemböden sind zunächst in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie sowie in notwendigen Fluren und anderen Räumen zulässig. In Sicherheitstreppenräumen sind Systemböden verboten. Man unterscheidet gemäß Systembödenrichtlinie zwischen Hohlböden und Doppelböden. Während Hohlböden eine gegossene Tragschicht aus Estrich mit einem maximalen Hohlraum von 200 mm aufweisen, bestehen Doppelböden aus vorgefertigten Tragplatten auf einem Ständerwerk.

Gegossene Böden

In Flucht- und Rettungswegen kommen in den meisten Fällen gegossene Böden zum Einsatz. Werden hier Unterflur-Systeme zur Versorgung mit elektrischer Energie eingesetzt, dann müssen diese Kanäle gewisse Anforderungen erfüllen. In diesen Bereichen sind nur Revisionsöffnungen erlaubt.

Brandschutz Systemboden

Brandschutz-Module im Systemboden
Versiegelung der Restfugen zwischen Kabeln und Blöcken von OBO
Abschottung bei angrenzenden Räumen durch Pyrocomb Intube
Übergang vom Doppelboden zum Fluchtweg mit Abschottung PYROCOMB® Intube CTS-HP200

Estrichüberdeckte Kanalsysteme EÜK

Befinden sich in Flucht- und Rettungswegen estrichüberdeckte Kanäle, so gelten für diese die gleichen Anforderungen. Die Revisionsdosen dürfen keine Einbauten enthalten und müssen ebenso rauchgasdicht und mit nicht brennbaren Abdeckungen verschlossen werden. OBO EÜK-Systeme erfüllen diese Anforderungen.

Offene Kanalsysteme OKA

In Flucht- und Rettungswegen dürfen offene Kanalsysteme verlegt werden, wenn die Kanäle mit nicht brennbaren Abdeckungen z. B. Stahlblechdeckeln und umlaufenden Dichtungen rauchdicht verschlossen sind. Die Dichtung kann dabei auch aus Moosgummi bestehen, was im Brandfall aufgrund der geringen installierten Menge keine negativen Auswirkungen hat. Einbauten sind in den Kanälen allerdings nicht erlaubt. Die OBO Unterflurkanäle OKA erfüllen alle Anforderungen der MSysBöR.

Unterflurkanäle unter brandschutztechnisch klassifizierten Wänden

Unterlaufen Unterflurkanäle Wände mit Feuerwiderstandsdauer, so müssen Abschottungsmaßnahmen durchgeführt werden, um eine Brandausbreitung zu verhindern. Dazu stehen von OBO Bettermann verschiedene Systeme zur Verfügung.

Grenzen Doppelböden z. B. an Fluchtwege mit gegossenen Estrichböden an, muss teilweise unterhalb der Rauchschutztür bzw. Brandschutztür abgeschottet werden. In den meisten Fällen kann an der Abschottung nur von einer Seite aus gearbeitet werden. Dann bietet sich die Halbschale vom Typ CTS-HP200 aus dem Abschottungssystem PYROCOMB® Intube an. Die Halbschale ist selbstklebend und wird nur an einer Seite abgedichtet. Sie bietet einen Feuerwiderstand bis zu EI 120 nach EN 13501-2.

Estrichüberdeckte Unterflurkanäle werden von den am nächsten gelegenen Anschlussdosen aus abgeschottet, da man die Wandöffnung aufgrund des gegossenen Estrichs nicht mehr direkt erreichen kann. Dabei sind die Abstände der Anschlussdosen zueinander irrelevant. Hier geht es um den rauchgasdichten und brandsicheren Verschluss, um die Brandübertragung zu verhindern. Als OBO Brandschutzsystem ist der PYROSIT® NG Brandschutzschaum zulässig. Dieser wird von der Anschlussdose aus direkt in die Kanalzüge eingepresst.

Bei offenen Kanälen ist die Wandöffnung zu erreichen. In diesen Fällen werden in den Kanälen die Schaumstoffblöcke PYROPLUG® Block direkt unter der Wand montiert und bilden somit den brandsicheren Abschluss.