Schutzziel 2: Flucht- und Rettungswege sichern

Durch Hitze und Rauchentwicklung sind im Brandfall Menschenleben in Gefahr. Flucht- und Rettungswege bringen Personen auf sicheren Wegen aus dem Gebäude und dienen den Feuerwehren als Angriffsweg. Dazu müssen die Wege auch im Brandfall gefahrlos begehbar sein.

Sicherung von Fluchtwegen

Was ist ein Flucht- und Rettungsweg?

Nach den Bauordnungen müssen in Gebäuden Wege vorhanden sein, die nicht nur zur Erschließung des Gebäudes in vertikaler und horizontaler Richtung im Normalfall dienen, sondern auch im Brandfall eine Möglichkeit zur Rettung bieten. Es ist daher Pflicht, Gebäude mit mindestens einem baulichen Flucht- und Rettungsweg auszustatten. Je nach Gebäudeart können auch weitere bauliche Flucht- und Rettungswege erforderlich sein.

    Zu diesen zählen:

    • notwendige Treppenräume
      (vertikale Erschließung)
    • Verbindungsräume zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie
    • notwendige Flure
      (horizontale Erschließung)

    Es muss sichergestellt sein, dass diese Wege im Falle eines Brandes gefahrlos benutzt werden können, um ein Gebäude zu verlassen. Über die Evakuierung hinaus dienen die Flucht- und Rettungswege den örtlichen Feuerwehren auch als Angriffsweg.

    Tutorials zum Thema Fluchtwege

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